Sie haben die Baugenehmigung erhalten und möchten jetzt mit dem Bau Ihres Gebäudes beginnen. Hierzu benötigen Sie vorab eine Gebäudeabsteckung, die sich in der Regel in zwei Arbeitsschritte unterteilt.
Grobabsteckung:
Bei der Grobabsteckung werden die äußeren Außenkanten des Gebäudes in die Örtlichkeit übertragen und entsprechend gekennzeichnet. Hierüber wird eine Kontrollbescheinigung angefertigt. Jetzt kann die Baufirma die Baugrube in der richtigen Tiefe und Dimensionen ausheben.
Feinabsteckung:
Bei der Feinabsteckung werden die äußeren Außenkanten des Gebäudes bzw. die Hauptachsen des Baukörpers auf bauseits errichtete Schnurgerüste übertragen. In der Regel wird auch eine Höhenmarke angebracht. So ist die Baufirma nun in der Lage, das neu zu errichtende Gebäude exakt an der richtigen Stelle auf dem Grundstück zu bauen. Weiterhin ist auch garantiert, dass die einzuhaltenden Abstände zu den Nachbargrenzen und auch die Höhensituation, wie im Amtlichen Lageplan dargestellt und festgelegt, gewahrt werden.