Feuerwehrpläne enthalten genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude. Erstellung nach DIN 14095 / DIN 14034-6 / GUV-V A 8 unter Berücksichtigung von besonderen Abweichungen bzw. Ergänzungen durch die örtliche Feuerwehr. Sie müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.