Sie haben eventuell einen Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Versicherung, diese verweigert aber aus unterschiedlichen Gründen die Zahlung. Dazu beraten wir Sie gerne und machen Ihre Ansprüche, soweit erforderlich, gerne auch gerichtlich geltend.
Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten, noch in einem zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Gerade in diesem Bereich des Versicherungsrechts geht es bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit um sehr viel Geld, sodass es regelmäßig vorkommt, dass Leistungen verweigert werden mit dem Hinweis darauf, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht gegeben sein soll. Die Versicherer stützen ihre Einschätzungen hier in der Regel auf von ihnen beauftragte Sachverständige.
Teilweise werden Zahlungen auch verweigert, der Versicherte von der Versicherung auf andere Berufe verwiesen, die alternativ zum erlernten Beruf ausgeübt werden könnten.
Nach der Ablehnung des Versicherungsfalls empfiehlt es sich deshalb, einen Spezialisten im Bereich des Versicherungsrechts zu konsultieren, um überprüfen zu lassen, ob die Leistungsansprüche nicht vielleicht doch durchgesetzt werden können.
Überprüfung Ihrer Ansprüche bei Berufsunfähigkeit