Brandschutztüren sind dazu bestimmt im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden zu verhindern. In Sporthallen mit hoher Besucherfrequenz die u.a. auch als Versammlungsstätte bei Veranstaltungen dienen, müssen bestimmte Bauabschnitte, lange Flure, Notausgänge und Fluchtwege mit Brandschutztüren ausgestattet sein.
Neben den besonderen Anforderungen von Sporthallentüren verfügen diese Türen über feuerhemmende und rauchhemmende Eigenschaften.
Brandschutztüren bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung. Die Zulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin erteilt. Der Hersteller muss außerdem nachweisen, dass die Produktion seiner Brandschutztüren von einer Zertifizierungsstelle überwacht wird.