Der Wartungsaufwand ist für einen sicheren Betrieb von Kleinkläranlagen ein wesentlicher Bestandteil. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat beschlossen, Neuregelungen für die Wartung in seinen Besonderen Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Kleinkläranlagen aufzunehmen. Für technische Kleinkläranlagen wird zukünftig nur noch zweimal jährlich eine Wartung durch Fachpersonal erforderlich sein, sofern sie den Regeln der Technik entsprechen. Demnach müssen Kläranlagen mit Zulassungen, die ab 2005 erteilt werden, nur noch 2x jährlich gewartet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Anlage mir einer Netzausfallerkennung ausgerüstet ist.