Ist in einem Mietvertrag die Hausverwaltung vereinbart, ist auch das Property Management umlagefähig. Ebenso andersherum. Oftmals werden aber auch konkret die Kosten der technischen und kaufmännischen Hausverwaltung als Nebenkosten vereinbart.
Die technische Hausverwaltung wird auch technisches Property Management genannt und ist z.B. zuständig für die Vergabe von Instandhaltungs- /Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten an Handwerker, wobei sie die Aufträge überwacht, koordiniert und bezahlt. Der Technical Property Manager kümmert sich daher auch vor allem um die Verwaltung technischer Anlagen.
Die kaufmännische Hausverwaltung entspricht dem kaufmännischen Property Management. Hier geht es um die klassische Verwaltung des Gebäudes. Auch das Erstellen der Nebenkostenabrechnung für die Gewerbemieter ist eine Verwaltungstätigkeit des kaufmännischen Property Managers.
Der technische und der kaufmännische Property Manager/Hausverwalter arbeiten dabei Hand in Hand. Daher ist oft im Mietvertrag eine Vereinbarung für beide aufzufinden. Die eine Art der Verwaltung überwacht und kontrolliert nötige Erhaltungsarbeiten am Gebäude, die andere kümmert sich primär um die Mieterinteressen.
In der Praxis sieht das so aus: Wenn ein Lichtschalter defekt ist, ruft der Mieter den kaufmännischen Verwalter an, der wiederum einen Mitarbeiter zum Mieter schickt, um den Schaden zu überprüfen. Ist der Lichtschalter defekt und muss repariert werden, vergibt der technische Verwalter dann den entsprechenden Auftrag an ein Unternehmen.