Prüfungen/Wartungen/Inspektionen/Insandsetzungen von Trocknern und Kammeröfen
Ergänzend zu den regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen des Anlagenbetreibers erfolgen unsere Arbeiten gemäß den Vorschriften des Herstellers basierend auf die EN 1539.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind Betreiber verpflichtet Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen. Wir empfehlen eine jährliche Prüfung, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Die Prüfung umfasst u.a. die Sicherheitsfunktionen des Ofens, wie z.B. die sichere Abschaltung des Ofens.
Für Trockner/Öfen hergestellt nach EN 1539:
Der Betreiber ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2 Abschnitt 3 Punkt 5.3 verpflichtet, die Sicherheitsfunktionen von Arbeitsmitteln, Trocknern in denen brennbare Stoffe freigesetzt werden, hergestellt nach DIN EN 1539, jährlich zu prüfen. Die Prüfung umfasst u.a. die Sicherheitsfunktionen des Trockners z.B. die Überwachung des Mindestabluftvolumenstromes oder das Gaswarngerät.
Zwecks Minimierung von Fahrtkosten können die Arbeiten zum Zeitpunkt eines weiteren Kundenbesuches im Raum des Ofen-Betreibers durchgeführt werden.
Unser qualifiziertes Service-Team bietet eine effiziente Alternative zur Prüfung durch eigenes Personal und hält für unterschiedliche Aufgabenstellungen erforderliche Instandsetzungskapazitäten bereit.
Wir warten und pflegen u.a.
• Vakuum-Imprägnieranlagen
• Vakuum-Druck-Imprägnieranlagen
• Vakuumtrocknungsanlagen
• Transformatoren-Trocknungs- und Abfüllanlagen
• Vakuumpumpstände
• Ölaufbereitungsanlagen stationär oder mobil
• atmosphärische Tränkanlagen
• Kammertrockner
Ihre Vorteile:
• Kurzfristiger Abruf von Servicepersonal
• Zugriff auf spezialisierte Instandsetzungskapazitäten
• Komplettservice aus einer Hand
• Effiziente Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten >>just in time<<
• Kostensenkung im eigenen Instandhaltungsbereich
• Vermeidung von Produktionsausfällen