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Experten für Arbeitssicherheit: Unsere Leistungen in der Gefährdungsbeurteilung
Eingrenzen und Festlegen der zu bewertenden Tätigkeit
Festlegen des Arbeitssystems durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsfachkraft unter Beachtung von Arbeitsmitteln, Arbeitsgegenständen, Arbeitsstoffen und Personeneigenschaften für die Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsfaktoren für die Gefährdungsbeurteilung ermitteln
Systematische Erfassung vorhandener Gefährdungsfaktoren. Wer ist in welcher Form, unter welchen Umständen gefährdet?
Erkannte Gefährdung beurteilen
Beurteilung der vorhandenen bzw. zu erwartenden Risiken und Gefährdungen auf Basis einer Abschätzung von „Schadenshäufigkeit x Schadensschwere = Schadensausmaß“
Maßnahmen festlegen und umsetzen
Nach den allgemein bekannten Schutzstufen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber technische, organisatorische oder persönliche (TOP) Maßnahmen, auf Stand der Technik festlegen
Wirksamkeitskontrolle durch Ermittlung, inwieweit die festgelegten Maßnahmen in der GBU, die Gegebenheit positiv verändert haben und die gewünschten Ziele erreicht wurden. Ferner erfolgt eine Kontrolle, wie die festgelegten Maßnahmen in der GBU die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten positiv beeinflussen
Aktualisieren und Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung: Entsprechend gesetzlicher Vorgaben ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und zu aktualisieren. Die GBU muss sich immer auf die aktuellen Gegebenheiten im Unternehmen beziehen.
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das Fundament des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sowohl für alle Betriebsmittel als auch für seine Arbeitsstätte eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Lafarge Cement
Ploetz-Engineering Ltd.
RWE Technolgy
PL Ingenieurbüro für Elektrotechnik