Die Verwertung bzw. Beseitigung von gefährlichen Abfällen richtet sich stets nach Art und Beschaffenheit der Abfälle. Unterschieden wird zum einen zwischen Verwertung und Beseitigung, wobei die Verwertung stofflich und thermisch erfolgen kann. Die stoffliche Verwertung wird hierbei der thermischen Verwertung vorgezogen, sowie die Verwertung der Beseitigung.
Einige Beispiele:
Zur Beseitigung (Deponie / Untertagedeponie / Verbrennung):
z. B. Asbest
Zur Verwertung, stofflich:
z. B. Bleibatterien
Lösemittel
Aufbereitung von Säuren
Zur Verwertung, thermisch:
Es eignen sich alle Abfälle mit einem gewissen Heizwert. Sie werden in eine Anlage gebracht, die dazu ausgelegt ist, die entstehende Verbrennungswärme zu nutzen, z. B. zur Erzeugung von Wärme für Haushalte. Dies können Harze, Lacke, Lösemittel u. ä. sein.