Texte, Fotos, Bilder und Musik, aber auch Zeichnungen, Konstruktionspläne, Computerprogramme und Datenbanken haben eines gemeinsam: Sie sind urheberrechtlich geschützt. Dafür braucht es keine Eintragung oder Registrierung. Jeder, der solche Werke erstellt, genießt automatisch Schutz. Ohne die Erlaubnis des Urhebers darf niemand das Werk verbreiten oder in anderer Form nutzen. Das gilt auch im Internet. Wenn Sie als Urheber Verletzungen Ihres Urheberrechts feststellen, können Sie die Verletzung sofort anwaltlich abstellen lassen und Schadensersatz verlangen. Für neuartige Produkt-Designs gibt es die Möglichkeit, Designrechte anzumelden. Das ist nicht teuer und schützt Sie effektiv davor, dass Ihre Produkte von Wettbewerbern nachgeahmt werden. Die Kanzlei Dr. Riegger steht Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Urheberrechte und Designrechte sowie bei der Abwehr unbegründeter Angriffe kompetent zur Seite.