Für Steuerberater bzw. Steuerberatungsgesellschaften ist die Rechtsberatung lediglich im Rahmen des § 5 Nr.2 RBerG, und damit nur sehr eingeschränkt möglich.
Wir kooperieren mit der Kanzlei Bofinger, deren berufliche Niederlassung sich ebenfalls an unserem Sitz in Stuttgart befindet, sowie mit der Kanzlei Werner Maier in Fellbach.
Unsere Mandanten haben jederzeit die Möglichkeit, sich bei diesen Kooperationspartnern im Rahmen deren Leistungsangebot mit der von uns gewohnten Kompetenz beraten zu lassen.