Insbesondere im behördlichen Bereich sind beglaubigte Übersetzungen gefordert. Eine solche beglaubigte Übersetzung können nur ermächtigte Übersetzer:innen vornehmen. Oft geht es um die Übersetzung von Ladungen, Strafbefehlen und Urteilen, die ausschließlich von Fachleuten vorgenommen werden dürfen.
Ermächtigte Übersetzer:innen werden in Deutschland in jedem Bundesland durch eine Behörde ernannt. Das kann ein Landgericht, ein Oberlandesbericht oder eine Innenbehörde sein. Sie müssen dafür die fachliche Eignung nachweisen und werden zu einem besonderen Termin geladen. Was viele Menschen nicht wissen: Öffentlich bestellte Übersetzer:innen müssen einen Eid ablegen. Sie verpflichten sich damit zu äußerster Sorgfalt, fachlicher