Thema Zeitarbeit, Thema AÜG.
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Ab dem 1. April 2017 gilt das Equal-Pay-Prinzip, das besagt, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten Einsatz grundsätzlich den gleichen Lohn erhalten müssen wie die Stammbeschäftigten des Entleihbetriebs. Es können jedoch tarifvertragliche Ausnahmen vereinbart werden. Zudem dürfen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht mehr auf Dauer als Streikbrecher eingesetzt werden. Dies war zuvor erlaubt. Des Weiteren gibt es eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit muss ein Leiharbeitnehmer im selben Betrieb fest angestellt werden oder der Einsatz endet. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern zu verbessern und ihnen eine größere rechtliche Absicherung bieten.
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