Anschlagmittel, aber auch Traversen und Coil-Haken, müssen nach BGR 500, Kapitel 2.8. so abgestellt oder gelagert werden, dass sie nicht umkippen, herabfallen oder abgleiten können. WEWIRA bietet für Anschlagmittel und alle weiteren Lastaufnahmeprodukte die entsprechende Lagerlösung an. Bei Bedarf einer Traverse oder ähnlichen Produkten fragen Sie die entsprechende Aufbewahrung bitte mit an. Für die Anschlagmittel bietet WEWIRA verschiedene Aufbewahrungslösungen an.