Für beglaubigte Übersetzungen, die für eine Behörde oder ein Gericht bestimmt sind, muss ein vereidigter Übersetzer eingesetzt werden. Diese Übersetzer werden von den entsprechenden, hierfür zuständigen Stellen (Landgerichten) ernannt.
Das Übersetzungsbüro Herlinger verfügt über eine staatlich anerkannte und vereidigte bzw. beeidigte Übersetzernin für die von uns angebotenen Sprachen. Eine zuverlässige und schnelle Bearbeitung Ihrer Dokumente ist damit garantiert.