Jedes Gutachten ist ein individuelles Produkt, erstellt von erfahrenen Sachverständigen.
Als unabhängiger Anbieter fundierter Immobiliengutachten stehen wir Ihnen auch bei Bedarf an einer Verkehrswert-Ermittlung im Rahmen von Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften zur Seite.
Für Immobilienverkäufe verlangt der Gesetzgeber im Rahmen von Betreuungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsangelegenheiten die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB. Dies dient dem Schutz des Betreuten, stellt die meisten Betreuer jedoch vor Herausforderungen. Wir nehmen Ihnen dieses Problem ab: Als zertifizierte Gutachter führen wir regelmäßig Bewertungen zur Vorlage bei Behörden (Betreuungsgericht, Vormundschaftsgericht, Familiengericht etc.) durch und unterstützen Sie gern durch die Erstellung eines belastbaren Verkehrswertgutachtens.
Was ist das Besondere bei Verkehrswertgutachten im Rahmen von Betreuungen und Vormundschaften?
Grundstücksgeschäfte bei Betreuung müssen gemäß § 1821 BGB durch ein Gericht genehmigt werden. Die Voraussetzung für diese Genehmigung und damit den Immobilienverkauf ist die Wertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB. Solch ein Gutachten sorgt dafür, dass Immobilien in Betreuung nicht unter Wert verkauft werden können – und stellt sowohl für die betreuten Personen wie auch die Betreuer eine wichtige Sicherheit dar.