Erhöhung der Anhängelast
Die Erhöhung der vom Hersteller serienmäßig eingetragenen zulässigen Anhängelast eines Fahrzeuges, wird als Anhängelasterhöhung verstanden. Die Erhöhung der Anhängelast erfolgt bei diversen Modellen auf das maximal zulässige Gesamtgewicht. Die serienmäßige Stützlast wird anhand der 4% Regelung angepasst.
Für M1G-Fahrzeuge gilt, dass das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichtes möglich ist, jedoch dürfen 3.500 kg nicht überschritten werden. Laut EU-Regelungen ist bei einem Anhängergewicht von 750 kg - 3.500 kg eine Auflaufbremse beim Anhänger Vorschrift. Die Stützlast wird auch bei M1G- Fahrzeugen anhand der 4% Regelung angepasst.