Ein Panikschloss (auch Antipanikschloss genannt) wird für ein- und zweiflügelige Türen meistens im Verlauf von Fluchtwegen eingesetzt.
Für die Öffnung von außen unterscheidet man:
• Schließzwangfunktion: Der äußere Türdrücker wird durch Aufschließen von Leerlauf auf Betätigung umgeschaltet. Nach Abziehen des Schlüssels hat der äußere Türdrücker wieder Leerlauf.
• Umschaltfunktion: Der äußere Türdrücker wird von Leerlauf auf Betätigung umgeschaltet. Dieser Zustand wird bis zur nächsten Schlüsselbetätigung beibehalten.
• Wechselfunktion (außen ist der Beschlag immer mit einem festen Knauf ausgeführt, ein sogenannter Wechselbeschlag): Die Tür kann von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden. Die Drückernuss ist einteilig.
Der innere Türbeschlag kann auch durch einen Stangenbeschlag vorzugsweise nach DIN EN 1125 ersetzt werden. Dabei handelt es sich um einen Beschlag mit einer Betätigungsstange quer über das gesamte Türblatt, der auch bei höchster Panik durch einen einfachen Druck gegen die Stange das Schloss öffnet.
Nie mehr abschließen!
Die ideale Problemlösung für (fast) alle Türen:
Selbstverriegelndes Panikschloss (SVP)
SVP Schlösser verriegeln Türen selbsttätig nach jedem Schließen – komfortabel und sicher. Der automatische Riegelausschluss von 20 mm gewährleistet, dass die Tür jederzeit versicherungstechnisch verschlossen ist. Durch die zusätzliche Arretierung der Falle wird eine Zweipunktverriegelung erreicht, welche erhöhte Sicherheit bietet.
Durch die Panikfunktion lässt sich die Tür jederzeit in Fluchtrichtung durch einfaches Betätigen des Türdrückers öffnen, des Weiteren ist eine mechanische Öffnung über den Profilzylinder von außen jederzeit möglich.