Sachverständiger oder Gutachter sind keine geschützten Begriffe. Jeder, der entsprechenden Sachverstand hat, darf sich demnach Sachverständiger nennen. Dies ist für die tatsächliche Qualifikation nur bedingt aussagekräftig. Ein nicht vereidigter Sachverständiger kann also auch eine sehr hohe Qualifikation aufweisen.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist ein geschützter Begriff. Nur wer in seinem Sachgebiet seinen Sachverstand nachgewiesen hat und auch öffentlich vereidigt und bestellt ist, darf sich so nennen.