Trinkwasser – oder Leitungswasser – besteht in Deutschland zu etwa zwei Dritteln aus Grundwasser und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser, also aus Flüssen, Seen oder Talsperren. Da Trinkwasser in den meisten Fällen aufbereitet werden muss, handelt es sich nicht um ein Naturprodukt. Für die Reinigung und Desinfektion sind zahlreiche Behandlungsverfahren und chemische Hilfsstoffe zugelassen. Die Qualität von Trinkwasser regelt die Trinkwasserverordnung. Die Trinkwasserversorger sind bis zur Wasseruhr, das heißt bis zum Hausanschluss, verantwortlich für die Qualität des Wassers. Die Verantwortung für Rohrleitungen und Wasserhahn trägt der Hauseigentümer.