Regale und Lageranlagen gelten nach der aktuellen DGUV Vorschrift 108-007 als Arbeitsmittel und fallen daher unter die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nur zertifizierte Inspektoren dürfen gemäß DIN EN 15635 Regalprüfungen durchführen. Sie sind mit den neuesten Gesetzen und Richtlinien der Berufsgenossenschaften vertraut und können ihre Qualifikation durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen.