Der Beruf des Gebäudereinigers ist als Handwerksberuf seit 1934 staatlich anerkannt und bildet seitdem Gebäudereiniger und Meister aus. Der Gebäudereiniger bekommt nach dreijähriger Ausbildung/Prüfung einen Gesellenbrief. Danach kann er eine Meisterprüfung ablegen, was heute nicht mehr zwingend ist, um einen Betrieb zu gründen. Seit der Novellierung der Handwerksordnung ist keine Ausbildung mehr erforderlich um sich als Gebäudereiniger selbständig zu machen. Direkte Folge war eine explosionsartige Zunahme der Betriebe der Gebäudereinigung. Die Meisterbetriebe sehen daher ihre Aufgabe auch darin, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, und den Ruf des Gebäudereiniger-Handwerks durch fachgerechte Leistungen zu stärken.