präqualifiziert.
Die Baustellenleiter der Betoninstandsetzung verfügen über einen SIVV Schein und sind Mitglied in der "Gütegemeinschaft Erhaltung von Bauwerken e.V." (GEB). Beides sind Grundvoraussetzungen für Betonerhaltungsarbeiten nach DIN 18555 bei öffentlichen Ausschreibungen gemäß Landesbauordnung. Im Bereich der Bodenbeschichtung sind wir TÜV geprüfter Fachbetrieb nach § 19 WHG.
Auf dem zunehmenden Wunsch nach ökologischen und nachhaltigen Baustoffen tragen wir Rechnung. Auf Nachfrage lassen wir Ihnen gerne eine Auswahl an Projekten zukommen, die entsprechend den DGNB Kriterien (Gold bzw. Silber) oder nach Leeds zertifiziert worden sind.