Wissen Sie genau, was ein Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung München beinhalten muss, damit er den gesetzlichen Auflagen entspricht? Wir sind die Experten in München und stehen Ihnen selbstverständlich auch hier mit Rat und Tat zur Seite. Nicht nur Name und Anschrift von PASIT mit dem Hinweis auf die Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gehören in den Vertrag. Auch Name, Sozialversicherungsnummer, die genaue Tätigkeit, Qualifikation und der Einsatzort des Leiharbeitnehmers müssen in den Vertrag aufgenommen werden. Sie haben weitere Fragen zu vertraglichen Regelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung? Kein Problem. Dafür sind wir da und beraten Sie gern.