Wir prüfen Ihre Hebezeuge - sicher und zuverlässig
Mit jeder Last, die mithilfe von Hebezeugen und Anschlagmitteln bewegt wird, ist auch eine entsprechende Beanspruchung der Gerätschaften verbunden. Damit es im Laufe der Zeit nicht zu Schäden am Gerät und damit einhergehenden Arbeitsunfällen kommt, müssen alle Lastaufnahmeeinrichtungen regelmäßig auf mögliche Mängel hin untersucht werden. Dazu verpflichtet Vorschrift 54 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung ist dabei auch eine wirtschaftliche Vorkehrung, um dem unerwarteten Ausfall eines Geräts vorzubeugen.