Notwendigkeit von Wartungen und Generalinspektionen von Leichtstoffabscheidern:
In diesem Falle versteht man unter Leichtstoffabscheideranlagen, Fettabscheider und Ölabscheider. In der Regel mit vorgeschaltetem Schlammfang.
Laut DIN 1999-100 müssen Ölabscheider 1x monatlich gewartet werden, was durch eine sachkundige Person erfolgen muss. Hingegen die Fettabscheider müssen nach DIN 4040 1x monatlich entleert werden. Alle 5 Jahre erfolgt dann von beiden genannten Anlagen eine Generalinspektion. Diese muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
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Vorstellung des Verfahrens:
Während einer Generalinspektion wird zuerst einmal die komplette Entleerung und Reinigung der Anlage durchgeführt. Erstrahlt diese wieder in neuem Glanz wird der allgemeine bauliche Zustand überprüft.
Des Weiteren werden folgende Prüfungen zusätzlich durchgeführt:
Vorhandensein der erforderlichen Überhöhung
Baulicher Zustand allgemein
Zustand der Innenbeschichtung
Zustand der Einbauteile und elektrischen Einrichtungen
Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung
Dichtheit der Abscheideranlage
Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch
Nachweise der ordnungsgemäßen Entsorgung der Inhalte der Abscheideranlage
Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulassungen und Unterlagen
Tatsächlicher Abwasserabfall
Bemessung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Abscheideranlage
Quelle: Wesentliche Vorgaben der DIN EN 851-2 und der DIN 1999-100)