Führen eine Erkrankung, ein Unfall oder andere Umstände zur Entfernung des Auges, so folgt für den Patienten meist eine weitere Behandlung durch Einsatz eines Kunstauges. Diese sogenannte Augenprothese ersetzt das entfernte menschliche Auge und wird zu diesem Zweck in die Augenhöhle eingesetzt.
In Deutschland wird der Großteil aller Augenprothesen aus körperverträglichem (biokompatiblem) Glas hergestellt. Diese Kunstfertigkeit der glasbasierten Prothetik hat sich zu einem deutschen Prädikat entwickelt, da es im Ausland kaum noch jemanden gibt, der die Kunst der Anfertigung von Augenprothesen aus Glas beherrscht und hier hauptsächlich Kunststoff verarbeitet wird.
Definition: Augenprothesen sind Hilfsmittel, entsprechend der Definition und Indikation der Produktgruppe 36. Prothesen der Hilfsmittel-Liste im Rahmen des §139 SBG V mit Stand vom 20.05.2018*.
Kunstaugen (Augenprothesen aus Glas oder Kunststoff) dienen der Rehabilitation nach Entstellung oder Verlust des natürlichen Auges (im Falle von Anophthalmus**) oder im Falle von erblindeten oder verkümmerten Augäpfeln. Sie haben die Aufgabe, die Augenhöhle oder den Restbulbus vor Schaden zu bewahren und im Falle von Anophthalmus eine Schrumpfung zu verhindern und bestimmte Funktionen wiederherzustellen (z. B. das Ableiten der Tränenflüssigkeit, die sich sonst in der leeren Augenhöhle sammeln würde). Sie dienen auch der Wiederherstellung der Gesichtsharmonie durch anatomisch richtige Anpassung und Ausdruck, wodurch dem Betroffenen ein Stück seiner Lebensqualität zurückgegeben wird.
Kunstaugen aus Glas stellen die Standardversorgung (in Deutschland) dar. Sie sind aufgrund ihres Materials, der Verarbeitung, der anatomischen und individuellen Anpassung sowie der Biokompatibilität geeignet, die medizinischen Anforderungen zu erfüllen (siehe: Anforderungen im Rahmen des Medizinproduktegesetzes).
Kunstaugen aus Glas werden doppelwandig (Reformaugen) oder einwandig (Schalen bzw. Bulbusschalen) gefertigt.
● Die Spitzenverbände (GKV) haben nach § 139 SGB V den Teilbereich Augenprothesen für die Produktgruppe 36 ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Produktgruppe 36, Anwendungsort: 21 Auge/Sehorgan, 36.21.01 Kunstaugen aus Glas
●* angeborenes oder erworbenes Fehlen des Augapfels oder ein verkrümmter Augapfel