Werkverträge. Mehr Kapazitäten für Ihre Projekte
Wir unterstützen unsere Kunden agil im Rahmen von Werkverträgen nach § 631 Abs. 2 BGB
Sie benötigen kurzfristig Mitarbeitende und Fachkräfte? Wir helfen!
Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, einen Werkvertrag mit uns abzuschließen. Die IDEAL GROUP verpflichtet sich somit nach § 631 Abs. 2 BGB zur Herstellung oder Veränderung einer Sache oder zur Herbeiführung eines vereinbarten Erfolges für die jeweiligen Kunden.
Erfolg garantiert – denn die IDEAL GROUP übernimmt eine Gewährleistung. Die Vergütung hat der Kunde erst zu leisten, wenn er das Werk abgenommen hat – man spricht in diesem Sinne auch von einer Vorleistungspflicht der IDEAL GROUP.
Für Sie bedeutet dies, dass wir selbst bestimmen, wie groß das zur Verfügung gestellte Team ausfällt und welche Qualifikationen benötigt werden. Somit trägt die IDEAL GROUP ein unternehmerisches Risiko im Kontext des geschlossenen Werkvertrages. Fester Bestandteil jedes Teams ist ein Teamleiter, der für den Zeitraum des zu erbringenden Werkes die Verantwortung vor Ort übernimmt. Auch die benötigten Arbeitsmittel stellen wir selbst.