In der Schweiz gilt seit 1989 ein breites Asbestverbot. In Gebäuden kann von asbesthaltigen Produkten, die vor dem Asbestverbot verwendet wurden, eine Gesundheitsgefährdung ausgehen.
Dabei ist jegliche mechanische Bearbeitung (schleifen, bohren, fräsen, brechen, sägen) gefährlich, weil dabei teils grosse Mengen an Asbest freigesetzt werden. Bei normaler Nutzung sind die Risiken bei den meisten Bauprodukten gering.