Grundlegend sind Baumbesitzer verpflichtet, die Sicherheit ihrer Bäume zu garantieren. Dies erfordert unterschiedliche Baumpflege-Maßnahmen. Wie auch in vielen anderen Gemeinden und Kreisen gibt es für den Kreis Plön verschiedene Richtlinien für die Maßnahmen der Baumpflege und Baumfällung.
Neben dem Naturschutzgesetz und der ZTV Baumpflege, gelten die jeweilige Baumschutzsatzung* und die öffentlichen Bekanntmachungen für die Baumpflege und Fällung im Kreis Plön.
Für die folgenden Gemeinden und Städte liegt eine Baumschutzsatzung vor:
• Gemeinde Heikendorf
• Gemeinde Laboe
• Gemeinde Mönkeberg
• Gemeinde Probsteierhagen
• Stadt Plön
• Stadt Preetz
• Stadt Schwentinental