Die Ausbildung zum Staplerfahrer erfolgt in Ihrem Betrieb und auf dem Stapler Ihres Betriebes.
Staplerschein am Wochenende
Die Ausbildung zum Staplerfahrer erfolgt in Ihrem Betrieb und auf dem Stapler Ihres Betriebes.
Zur Erlangung der Tätigkeit als Staplerfahrer ist keine bestimmte Berufsausbildung Pflicht. Vorraussetzung ist jedoch die Erlangung des Staplerschein / Gabelstaplerschein.
Der Flurförderzeugschein - Staplerschein ist rechtlich im DGUV Grundsatz 308 - 001 des Regelwerkes und der DGUV Vorschrift 68 verankert und richtet sich nach einen Musterlehrplan wo die Schulungszeiten sowie die theoretischen und praktischen Inhalte zum sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Staplern in Schulungsabschnitte untergliedert ist .
Die Mindestanforderung der BG und der DGUV für die Ausbildung zum Staplerfahrer / Gabelstaplerfahrer ist auf mindestens 2 Tage festgelegt . Wichtig sind ein gutes Seh und Hörvermögen sowie ein sicheres Reaktionsvermögen während des fahrens auf dem Stapler .
Der Teilnehmer muss mindestens das Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben .
Eine Einarbeitung am Arbeitsplatz ist üblich .
Lehrinhalte Theorie :
Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeug und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Betrieb allgemein
- Regelmässige Prüfung
- Umgang mit der Last
- Sondereinsätze
- Verhalten der Fahrer von Stapler / Gabelstapler in STVO - Bereichen in Betriebe sowie außerhalb des Betriebes auf öffentlichen Straßen
- Bußgelder
Test : Gabelstaplerschein Prüfungsfragen
Lerninhalte Praktisch :
Einweisung am Gerät
- Tägliche Einsatzprüfung - Lastschwerpunktdiagramm
- Gewichtsverteilung und zulässige Lasten - Hinweise auf Gefahren
- Verlassen des Staplers
- Fahr und Stapelprüfung
- Abschlussprüfung
Mindestteilnehmeranzahl : ab 3 Teilnehmer