Häufig kommen bei der Erstellung von Garagenzufahrten und Stellplätzen auch die Pflasterung mit Rasenkantensteinen in Betracht. Diese Flächen gelten als nicht versiegelt, was sich unter anderem auch bei der Berechnung von Niederschlagsgebühren bemerkbar macht. Gerade auch bei gewerblichen Auftraggebern mit größeren Einstellflächen und Zufahrten kommt diese Art der Pflasterung häufig zum Einsatz.