Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in baulichen Anlagen
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sollen bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung für eine ausreichende Beleuchtungsstärke und Orientierung sorgen, damit anwesende Personen das Gebäude sicher bis zur öffentlichen Verkehrsfläche verlassen können. Abhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage werden in Verordnungen bzw. Richtlinien der Einsatz von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gefordert und der Umfang beschrieben. Darüber hinaus kann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gestellt werden.
Die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (SIBEL) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt.
Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Sicherheitsbeleuchtung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft.
Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.