Oft wird vergessen, dass auch Winden, Hub- und Zuggeräte schweren Lasten ausgesetzt werden.
Insofern ist es umso wichtiger, die jährliche DGUV Vorschrift 54 Prüfung durchzuführen, um eine dauerhafte Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Wie bei der DGUV 52 werden bei Winden, Hub- und Zuggeräten Schäden erkannt, die auf Wunsch von unserem Fachpersonal behoben werden können.
Bei folgenden Geräten muss eine jährliche DGUV Vorschrift 54 Prüfung durchgeführt werden:
Kettenzüge
Flaschenzüge
Seilzüge
Stockwinden
usw.
Prüfmöglichkeiten:
Die Geräte werden bei Ihnen vor Ort nach DGUV Vorschrift 54 geprüft. Ist die Prüfung bei Ihnen vor Ort nicht möglich, können Sie die Geräte gerne zu uns bringen. Des Weiteren bieten wir Ihnen nach Absprache die Abholung der Geräte an.
Prüfumfang:
Sie bekommen von uns einen eigens entwickelten 2-seitigen DGUV Vorschrift 54 Prüfbericht. In diesem Prüfbericht werden alle Mängel verständlich erklärt und ggf. bildlich kenntlich gemacht.