Gemischter Gewerbeabfall und Restmüll bzw. sogenannter Siedlungsabfall umfasst den gewerblichen und industriellen Abfall, der in Gewerbebetrieben, Industrie und kommunalen Einrichtungen anfällt. Auch Produktionsabfälle, die branchenspezifisch unterschiedlich zusammengesetzt sind, können dieser AVV-Nummer (Abfallschlüssel) zugeordnet werden. Seit der Neufassung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) aus dem Jahr 2017 räumt der Gesetzgeber der getrennten Müllsammlung bei Ihnen vor Ort einen noch höheren Stellenwert ein.