„Es gilt das geschriebene Wort“: Dieser Grundsatz trifft in besonderem Maß auf Verhandlungssituationen im bVG, Beschlussvorlagen für den Aufsichtsrat oder auf die Übersetzung Ihrer DSGVO-Richtlinien zu.
Entscheidend ist die durchgängige Verwendung der einschlägigen Terminologie in Wort und Schrift, damit sich die internationalen Teilnehmer in einem sicheren rechtssprachlichen Rahmen bewegen. Unser Team umfasst deshalb auch Fachübersetzer mit Schwerpunkt Recht und ausgebildete Juristen der verschiedenen EU-Jurisdiktionen. Mit gleicher Kompetenz übersetzen wir alle sitzungsbegleitenden Dokumente, wie beispielsweise die Informationsschreiben an die Arbeitnehmer mit der Ankündigung des Rechtsformwechsels, Einladungen, Protokolle und andere sitzungsrelevante Unterlagen.
„Alle Übersetzungen wurden auch bei sehr knappem Timing fristgerecht und hochwertig geliefert.“
Ulrich Schaal, Vorsitzender des EEB der ProSiebenSat.1 Media SE, München