Übersetzer können ein Dokument nicht öffentlich beglaubigen, sondern sie sichern die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original durch Unterschrift, Stempel und einen ausführlichen Bestätigungsvermerk zu. Das Original sollte der Übersetzung beigefügt werden. Verschiedene Berufsverbände bieten entsprechende Schulungen an, wie der BDÜ in Hannover oder das Braunschweiger Büro von Dr. Isabelle Thormann in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Jana Hausbrandt und dem BDÜ.