Wir erstellen für Sie alle notwendigen Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO sowie die erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art.28 DSGVO.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist in der Regel nötig, wenn personenbezogene Daten im Auftrag an Dritte weitergegeben und von ihnen verarbeitet werden.
Wir erstellen für Sie alle notwendigen Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO sowie die erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art.28 DSGVO.