Vor und während der Betriebsratswahlen haben alle mit der Wahl beschäftigten Betriebsangehörigen eine Vielzahl an Fragen und somit häufig Schulungsbedarf zur Durchführung der Wahl.
Die häufigsten Fragen zur Vorbereitung von Betriebsratswahlen beziehen sich auf rechtliche Vorschriften, Verfahrensweisen und Probleme.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahlen hat der Arbeitgeber die notwendigen Kosten zu tragen.
Auch die Kosten für die Teilnahme von Mitgliedern des Wahlvorstandes an einer Schulung zählen dazu.
Ein Rechtsanspruch auf Schulung besteht zuerst nur für die Mitglieder des Wahlvorstands – nicht für die Betriebsratsmitglieder, da die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahl Aufgabe des Wahlvorstandes, nicht des Betriebsrats ist.
Entsprechend ist auch nur der Wahlvorstand berechtigt Wahlvorstandsmitglieder zu einer Wahlvorstandsschulung zu entsenden, nicht der Betriebsrat.
Der Beschluss über die Entsendung des gesamten Wahlvorstands oder einzelner Wahlvorstandsmitglieder muss in einer ordnungsgemäß durchgeführten Sitzung des Wahlvorstandsgremiums stattfinden (einstimmiger oder zumindest mit einfacher Mehrheit erfolgter Beschluss).