Ein defektes Hallentor kann den gesamten Produktionsablauf Ihres Betriebs zum Erliegen bringen und stellt darüber hinaus ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko dar. Als herstellerunabhängiger Servicedienstleister kennen wir die technischen Eigenheiten aller gängigen Torfabrikate. Das versetzt uns in die Lage, jegliche Toranlagen hinsichtlich ihrer Sicherheit und Funktionalität zu prüfen sowie sicherzustellen, dass sie den aktuellen Vorschriften wie der ASR A1.7 (vormals die BGR 232) entsprechen. Wussten Sie übrigens, dass inzwischen eine Schließkraftmessung bei jedem Tor, das in Selbsthaltung fährt, Pflicht ist?