Eine Asbestsanierung an Dach oder Fassade sollte spätestens dann erfolgen, wenn Verkleidungen oder Dachplatten schon stark verwittert sind. Die enthaltenen, gesundheitsschädlichen Asbestfasern können hier schnell freigesetzt werden.
Eine Sanierung bei intakten Bauteilen ist aber auch sinnvoll. Dann allerdings eher aus ästhetischen Gründen. Denn ein altes Asbestdach lässt Ihre Immobilie nicht im besten Licht erscheinen.
Wenn wir für Sie alte Eindeckungen durch moderne, natürliche Baustoffe ersetzen, steigert das den Wert Ihres Gebäudes. Aber letztendlich beugen Sie auch hier schon einer zukünftigen Belastung durch Asbestfasern vor. Denn alles andere wäre lediglich eine Aufschiebung von Maßnahmen, die in wenigen Jahren aufgrund von Verwitterung sowieso erforderlich wären.
Entscheiden Sie sich also auch schon jetzt für eine Asbestsanierung von Baumeister.
Baumeister – zuverlässig und gründlich.
Wenn wir Asbestsanierungen und den Rückbau asbesthaltiger Dach- und Fassadeneindeckungen durchführen, geschieht dies immer konform der Vorschriften nach TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrenstoffe 519).
Das beinhaltet:
Alle Mitarbeiter müssen einen Schutzanzug und einen Atemschutz tragen.
Es werden Absturzsicherungen an den Gerüsten, auf dem Dach sowie auf den Laufstegen montiert
Vor den Sanierungsarbeiten müssen Türen und Fenster unbedingt verschlossen werden
Gerne erstellen wir (wenn gewünscht/erforderlich) eine Materialanalyse und erledigen für Sie alle Anmeldungen und Formalien bei Behörden und Entsorgungsunternehmen, die rund um die Asbestsanierung notwendig sind.
Eine Asbestsanierung ist erst abgeschlossen, wenn die gesamte Arbeitsstelle geräumt und gereinigt wurde – was wir selbstverständlich gründlich und gewissenhaft durchführen.
Anschließend können wir für Sie neue Dacheindeckungen oder Fassadenbekleidungen vornehmen.
Selbstverständlich erfolgen die Asbestsanierung und die Dachneueindeckung auf dem neuesten Stand der Technik, und in gewohnter Baumeister-Qualität.
Steigern Sie mit uns den Wert Ihrer Immobilie!