Tarifverträge sichern nahezu jedes Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit durch Mindeststandards ab, 2012 haben die Sozialpartner zudem eine verbindliche Lohnuntergrenze festgelegt. Sind Zeitarbeitnehmer mindestens vier bis sechs Wochen in einem Betrieb eingesetzt, haben sie je nach Branche Anrecht auf Lohnzuschläge. Die Zuschläge steigen stufenweise und erreichen in der Metall- und Elektroindustrie sowie in der Chemie nach neun Monaten 50 Prozent.