Die Begriffe Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis werden häufig für die gleiche Verwendung gebraucht, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen:
Ein Brandschutzkonzept stellt einen übersichtlichen Eindruck über alle geplanten und vorhandenen Maßnahmen des baulichen und abwehrenden sowie des organisatorischen Brandschutzes dar. Man benötigt das Brandschutzkonzept in erster Linie für Sonderbauten, um die Risiken zu beherrschen und die relevanten Schutzziele zu erreichen.
Ein Brandschutznachweis ist der Nachweis über die eingehaltenen gesetzlichen Brandschutzvorgaben sowie der Berücksichtigung der im Brandschutzkonzept geforderten zusätzlichen Brandschutzvorgaben und ist somit ein Teil des von der Baubehörde zu genehmigenden Bauantrages. Die Brandschutznachweise sind dem Bauantrag beizulegen.
Wir erarbeiten mit Ihnen die Brandschutzkonzepte- und Nachweise. Weiterhin beraten wir Sie über alle möglichen Brandschutzkomponenten und Kompensationsmaßnahmen zur Minimierung des Brandrisikos. Unsere Fachplaner unterstützen Sie dabei gezielt mit ihrem Fachwissen und Erfahrungsschatz.
Brandschutzkonzept:
- für individuelle Bauobjekte, bei denen es entweder keine baurechtlichen Bezugsregeln gibt oder deren Erfüllung nicht gewährleistet ist
Umfasst:
- Vorbemerkung, Einleitung
- Liegenschafts- und Gebäudeanalyse
- Baurechtliche Einordnung, Schutzziele, Risikobewertung
- Brandschutzmaßnahmen
Brandschutznachweis:
- vereinfachte Form des Brandschutzkonzepts, vorwiegend für Neubauvorhaben geeignet, welche keine besonderen Abweichungen von den baurechtlichen Anforderungen enthalten
Umfasst:
- Grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz der Gebäudeklasse 1 – 5.