Ihr Spezialist für Stahlkaminbau & Werbeturmanlagen.
- sind nicht prüfungspflichtig. Es ist also keine Bauartzulassung erforderlich. Nur Kamine, die nicht nach DIN gebaut werden, brauchen eine spezielle Zulassung vom deutschen Institut für Bautechnik Berlin
- entsprechen in Material, Konstruktion und Ausführung der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4133. Stahlkamine sind baugenehmigungspflichtig. Bei der Planung empfiehlt es sich, den zuständigen Schornsteinfegermeister hinzuzuziehen
- sind an alle Feuerstellen anschließbar. Auch NT und Brennwertheizkessel mit nassen Abgasen sowie alle anderen Abgasmedien sind kein Problem.
- bestehen aus einer vollverschweißten Konstruktion. Alle rauchgasberührten Teile sind flüssigkeits-, und gasdicht. Es können also keine undichten Stellen an Stoßverbindungen oder Ähnlichem entstehen.
- stehen frei und allein, brauchen also keine Tragmaste, Seile oder sonstige Befestigungsmittel. Sollte die Erstellung eines Fundaments nicht möglich sein, muss allerdings mit Abspannseilen oder Wandbefestigungen gearbeitet werden
- haben solide Wandstärken von nicht unter 3mm und sind trotzdem durch die geringe Wärmekapazität von Edelstahl schnell auf der Betriebstemperatur (schnelle Erwärmung).
- werden nur mit hochwertigen Stählen hergestellt. Der Werkstoff 1.4571 ist für die meisten Fälle hervorragend geeignet und wird von uns bevorzugt eingesetzt. Edelstähle mit niedriger Werkstoffnummer wie 1.4301 werden für Isolierzwecke verwendet.