Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und gemeinsame Wohnungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Besondere Einrichtungen erfordern besondere Brandschutzlösungen.
Während es für private Wohnungen und große Zweckbauten klare gesetzliche Brandschutz-Vorschriften gibt, gab es für kleinere Sonderbauten in der Vergangenheit keine endeutige Regelung. Verantwortliche müssen zwischen Alternativen wählen, die für ihr Objekt nicht passend waren.