Wir erstellen für Ihren Betrieb die jährlichen Lösemittelbilanzen gemäß 31. BImSchV (Lösemittelverordnung).
Die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel (31. BImSchV / "Lösemittelverordnung") stellt weitgehende Anforderungen insbesondere an die Substitution von Einsatzstoffen, die Abluftreinigung, den Einsatz von Reduzierungsplänen zur Begrenzung des VOC-Anteils (Volatile Organic Compounds) sowie die Erstellung von Lösemittelbilanzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Lösemittelbilanzen.
Unsere Leistung umfasst insbesondere die ...
- Aufstellung und Dokumentation der lösemittelhaltigen Produkte und des jährlichen Lösemittelverbrauchs.
- Erstellung Ihrer jährlichen Lösemittelbilanzen.
- Ausarbeitung eines betriebsspezifischen Reduzierungsplans - soweit erforderlich.
Für Ihre Fragen rund um das Thema Lösemittelbilanz steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.