ÜBERSPANNUNGSSCHUTZGERÄTE
Wenn der Bauherr aus Kostengründen auf den Einbau verzichtet, entfällt die Verantwortung für die Erstellerfirma. Die Versicherungen übernehmen die Schadensregulierung nur dann, wenn dies in den Versicherungsverträgen vereinbart wurde.
Der Einbau von Überspannungsschutzeinrichtungen ist gemäß VDE 0185-305 zwingend vorgeschrieben. Anwendungsphilosophie nach dem Prinzip: "Vogel auf der Starkstromleitung".
Die aktiven elektrischen Leiter können nicht direkt in den Potenzialausgleich (Erdung) einbezogen werden. Bei einem direkten oder indirekten Blitzeinschlag wird aber das Potenzial aller im und am Gebäude befindlichen Metallteile angehoben, durch Potenzialdifferenzen kommt es dann zu unkontrollierten Überschlägen mit zerstörender Wirkung.
Das Überspannungsschutzgerät hat nun die Aufgabe, dass elektrische und elektronische Netz im Moment des Blitzeinschlages kurzzuschließen und zu erden, also in den Potenzialausgleich einzubeziehen, um für einige Millisekunden den konsequenten "Blitzschutz Potenzialausgleich" herzustellen.