Einen Sonderfall stellt der Einsatz von Dolmetschern bei Gerichten und Behörden dar. So kommen bei Gericht neben akademisch geschulten Dolmetschern auch Personen zum Einsatz, die sich durch den Besuch einer Gerichtsdolmetscher-Schulung qualifiziert haben.
Steht hingegen die einfache Verständigung zwischen den Parteien im Vordergrund oder wird ein Dolmetscher sehr kurzfristig für eine seltene Sprache benötigt, können Laiendolmetscher zur Verständigung zwischen zwei Parteien beigezogen werden.