Werden Treppen, Treppenleitern und Podeste oder Arbeitsbühnen ortsfest an maschinellen Anlagen eingesetzt, fallen diese in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Im Sinne der Richtlinie handelt es sich um unvollständige Maschinen, für die vor der Integration in die Gesamtmaschine eine technische Dokumentation zur erstellen ist. Diese Dokumentation umfasst die Risikobeurteilung, Montageanleitung und EG-Einbauerklärung.
Im Rahmen der Konformitätsbewertung berücksichtigen wir alle relevanten Normen wie bspw. die Typ-C-Normen der EN ISO 14122-1 bis EN ISO 14122-4-Reihe.
Risikobeurteilung gem. EN 12100 für die unvollständige Maschine
Zusammenstellung angewendeter Normen und sonstigen technischen Spezifikationen
Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
Erstellung der Montage- und Einbauanleitung für die unvollständige Maschine
Erstellung der EG-Einbauerklärung
Dokumentation für ortsfeste Zugänge
Lassen Sie Ihre unvollständige Maschine in einer frühen Phase sicherheitstechnisch von uns bewerten. Fragen Sie kostenfrei ein Angebot zur Erstellung der Risikobeurteilung und Montageanleitung bei uns an.