Kraftbetätigte Tor- und Türanlagen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Das dient nicht nur Ihrem eigenen Interesse, sondern die Überprüfung ist nach ASR A 1.7 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das ist eine gute Gelegenheit, auch gleich notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen. Ihr Betrieb wird kaum gestört und durch die Wartung wird die Störanfälligkeit Ihrer Anlage verringert und die Lebensdauer erhöht.